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... Datenschutz ist ein wachsender Markt
... Sie möchten sich selbstständig machen
... haben aber noch kein ausgereiftes Konzept?

Wir bieten Ihnen einen Zugang zu einem lukrativen Markt ...

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Die Lizenz zum Datenschützer

Nutzen Sie unser geballtes Knowhow und unsere Produkte, um schnell als externer Datenschützer tätig zu werden. Werden Sie ein Lizenz-Nehmer von DSB-MIT-SYSTEM®.

Sie fragen sich vielleicht "Datenschutzbeauftragter als Lizenz-Nehmer? Wie passt das zusammen?".
Auf diese Frage haben wir eine klare Antwort: "Perfekt - wenn man es richtig macht!"

Das Lizenzmodell ermöglicht eine enge fachliche Zusammenarbeit, wobei aber der Lizenz-Nehmer trotzdem rechtlich und finanziell unabhängig ist. Wie sieht das konkret aus?

  1. Die zu vermarktende Ware ist die Dienstleistung eines externen Datenschutzbeauftragten gemäß dem BDSG oder dem kirchlichen Recht.
     
  2. Die enge und fortlaufende Zusammenarbeit ist absolut in unserem Sinne. Wir möchten gemeinsam mit Ihnen fachlich und wirtschaftlich wachsen, und nicht einfach nur Materialien überreichen und eine Software für Sie zur Verfügung stellen. Nicht zuletzt angesichts der geplanten EU-Datenschutzverordnung werden wir alle noch so einige Umstellungen erleben.
    => Als Lizenznehmer können Sie sicher sein, dass wir als Lizenz-Geber sehr an Ihrem wirtschaftlichen Erfolg interessiert sind; wir unterstützen Sie nach Kräften, damit Sie schnellstmöglich hochwertige Kunden gewinnen und langfristig halten können.
     
  3. Als Lizenz-Nehmer betreiben Sie ein eigenes Unternehmen mit allen Rechten & Pflichten, die im Lizenzvertrag detailliert geregelt werden. Es gibt weder gegenseitige Gesellschaftsbeteiligungen, noch gemeinsame Konten.
     
  4. Der Lizenz-Nehmer hat das Recht und die Pflicht die Tätigkeit des externen Datenschutzbeauftragten genau nach den Vorgaben von DSB-MIT-SYSTEM® zu leisten. Er ist verpflichtet die zur Verfügung gestellten Formulare, Checklisten, Dokumentvorlagen und Sofware zu nutzen.
     
  5. Es wird unter anderem eine Umsatzbeteiligung vereinbart. Anders als bei vielen anderen Lizenz-Systemen wird aber keine Einstiegsgebühr im klassischen Sinne verlangt. Nähere Details finden Sie im Lizenzvertrag.
     
  6. Es steht ein bewährter Lizenzvertrag zur Verfügung.
     
  7. Es findet insofern eine laufende technische Unterstützung statt, als dass die Formulare, Checklisten und Dokumentvorlagen beständig weiterentwickelt werden. In der Regel werden die überarbeiteten Dokumente dem Lizenz-Nehmer wöchentlich zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird die Software DSB-Reporter® regelmäßig gepflegt. Eine laufende betriebswirtschaftliche Unterstützung findet hingegen nicht statt.
     
  8. Als Lizenznehmer dürfen Sie die Warenzeichen DSB-MIT-SYSTEM®, TOM-Guide®, TOM-Domäne® und DSB-Reporter® nutzen.
     
  9. Sie erhalten sehr viel Know-how, um effizient als externer Datenschutzbeauftragter tätig zu sein.

 

(Am Rande bemerkt: Bis Februar 2014 hatten wir DSB-MIT-SYSTEM® als "Franchise-System" vermarktet. Es stellte sich aber heraus, dass dies am Markt die falschen Assoziationen weckte. Die meisten Menschen verbinden damit das sogenannte "System-Franchising", wo der Franchisingnehmer sehr wenig Freiheiten hat. Das ist bei uns natürlich nicht der Fall. Daher haben wir uns für eine andere Nomenklatur entschieden: Die Lizenzierung. Inhaltlich bleibt aber alles unverändert.)

 Stand: 15.05.2014