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... Datenschutz ist ein wachsender Markt
... Sie möchten sich selbstständig machen
... haben aber noch kein ausgereiftes Konzept?

Wir bieten Ihnen einen Zugang zu einem lukrativen Markt ...

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Ihr Einstieg in die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter

Das Thema "Datenschutz" ist in aller Munde. Spätestens seit den Enthüllungen durch Edward Snowden ist jedem Menschen klar, dass Daten sensibel sind und geschützt werden müssen.

In Deutschland wird der Datenschutz seit 1970 durch verschiedene Gesetze gefordert und gefördert. Am bekanntesten ist sicherlich das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), welches auch die Stelle des Datenschutzbeauftragten definiert und dessen Bestellung einfordert.

Jedes nicht-öffentliche Unternehmen (und auch die katholische und evangelische Kirche) darf eine externe Person zum Datenschutzbeauftragten bestellen. Zwar wird die notwendige Fachkunde explizit gefordert, aber es ist weithin völlig unklar, was dies konkret bedeutet.

Jeder, der als (externer) Datenschutzbeauftragter tätig werden will, muss sich erforderliche Fachkunde selbst aneignen. Dies sind grob gesagt:

  • juristische Kenntnisse (BDSG, TKG, TMG, BetrVG, ...)
  • technische Kenntnisse (Verschlüsselung, Software-Verständnis, Sicherheitstechnik, ...)
  • konkret organisatorisches Knowhow (Vertragsgestaltung, Fragenkataloge, Schulungsplan, ...)

Dies zusammengenommen stellt eine beträchtliche Markt-Barriere dar. Als einsteigender Dienstleister muss somit eine extreme Hürde genommen werden.

Genau hier kommt DSB-MIT-SYSTEM® ins Spiel. Wir bieten Ihnen das KOMPLETTE Knowhow und die erforderlichen Produkte für einen schnellen Einstieg in den "Markt" des externen Datenschutzbeauftragten. Als Lizenznehmer sichern Sie sich die optimale Startposition in eine lukrative Tätigkeit.

Auf unserer hiesigen Webseite zu DSB-MIT-SYSTEM® haben wir Abbildungen von Menschen und Zahnrädern gewählt. Das ist kein Zufall. Wir haben die Tätigkeit des externen Datenschutzbeauftragten nämlich so gut systematisiert, dass die Ausübung dieses Berufes wie eine "gut geschmierte Maschine" läuft.

Unsere Zielsetzung

Unser Ziel ist die Errichtung eines bundesweiten Verbundes von selbstständigen externen Datenschutzbeauftragten im Rahmen des Lizenzsystems DSB-MIT-SYSTEM®. Die Lizenznehmer profitieren von einem einheitlichen System, wodurch sie ihre Datenschutzdienstleistungen effizient und qualitativ hochwertig erbringen können. 

Wir als Lizenz-GEBER liefern konkretes Fachwissen und das vielfach erprobte Knowhow mit der dazugehörigen Software. Sie als Lizenznehmer betreuen Ihre Kunden absolut selbstständig hinsichtlich der Akquise, Durchführung und Abrechnung.

Wie all dies funktioniert erfahren Sie in zahlreichen ausführlichen Informationstexten (siehe die Navigation auf der linken Seite).

Die EU Datenschutz-Grundverordnung ist beschlossen !!!

Im Mai 2016 wurde die EU-Verordnung beschlossen und im EU Amtsblatt veröffentlicht. Die Unternehmen und öffentlichen Stellen haben nun eine Übergangsfrist von zwei Jahren, um vom Bundesdatenschutzgesetz (bzw. dem jeweiligen Landesdatenschutzgesetz) auf die EU-Verordnung umzustellen.

Am 25.05.2018 ist es dann soweit: Es gilt europaweit nur noch die EU-Verordnung.

Unter http://www.privacy-regulation.eu/de/ stellen wir den Verordnungstext komfortabel lesbar zur Verfügung. Mit Inhaltsverzeichnis. Mit Querverweisen. Kostenlos.

Unseren Lizenznehmern stellen wir darüber hinaus eine Kommentierungsfunktion zur Verfügung. Jeder Lizenznehmer kann seine Erkenntnisse per Webbrowser dokumentieren und mit den anderen Lizenznehmern teilen. Auf diese Weise haben wir eine viel steilere Lernkurve.

 

 Stand: 17.06.2016